wenn das glücksschwein gerade mal schläft

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und im Texttreff, dem Netzwerk für wortstarke Frauen, werden Blogs mit Gastbeiträgen bewichtelt! Ich freue mich über den Beitrag meiner Kollegin Sabine Olschner, die nicht nur schreibt, redigiert, moderiert und fotografiert. Sie kennt sich außerdem auch noch enorm gut mit Versicherungen aus, da  Finanzen und Versicherungen einer ihrer Themenschwerpunkte sind.

Vorhang auf:

„Ist mir zu kompliziert!“, „Was soll denn schon passieren?“, „Irgendwann kümmere ich mich schon darum …“. Wenn es um das Thema Versicherungen geht, sind die meisten Menschen um Ausreden nicht verlegen. Viele haben schlichtweg keine Lust, sich vorzustellen, dass in ihrem Leben etwas Schlimmes passieren könnte, und verdrängen deshalb lieber den Gedanken an eine Absicherung. Natürlich müssen Sie nicht für jedes noch so kleine Risiko eine Versicherung abschließen – aber über einige mögliche Situationen sollten Texter und andere Wortarbeiter vielleicht doch einmal nachdenken. Nur für den Fall, dass das Glück Sie mal verlässt …

Berufshaftpflicht

Bei einem Kundenbesuch reißen Sie den Laptop des Auftraggebers zu Boden. Ein Besucher rutscht in ihrem Büro aus und bricht sich das Bein. Auf dem Weg zur Arbeit fahren Sie mit Ihrem Auto einen Fußgänger an – der erleidet schwere Kopfverletzungen. In Ihrem Ladengeschäft fällt ein Regal von der Wand – ein Kunde erleidet schwere Kopfverletzungen. Das kann teuer werden. Denn: Für alle Schäden, die durch Sie bzw. Ihren Betrieb verursacht werden, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Und weil die Höhe von Haftpflichtschäden nicht absehbar ist (und bei Personenschäden schnell in die Millionen gehen kann), ist eine Berufshaftpflichtversicherung für jeden Freiberufler eine wichtige Sache. Dass eine Privathaftpflichtversicherung ein Muss ist, braucht an dieser Stelle wohl nicht erwähnt zu werden, oder?!

Vermögensschadenhaftpflicht

Auch Medienarbeiter können Vermögensschäden verursachen: Eine Broschüre muss neu gedruckt werden, weil Sie einen Fehler übersehen haben. Bei der Übertragung des Magazins an die Druckerei löschen Sie aus Versehen sämtliche Daten. Für ein Bild haben Sie die falsche Lizenz erworben, nun droht der Bildanbieter mit Strafzahlungen. Auch in solchen Fällen haften Sie mit ihrem gesamten Kapital – wenn Sie keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Berufsunfähigkeit

Durch Ihren täglichen Einsatz als Texter verdienen Sie Ihr Brot. Und was passiert, wenn Sie einmal nicht mehr den vollen Einsatz bringen können – etwa weil eine schwere Krankheit Sie erwischt hat oder Sie einen Unfall hatten, der Sie berufsunfähig macht? Dann ist Ihr Einkommen futsch, und Sie müssen schnell ans Eingemachte gehen (sofern es überhaupt vorhanden ist). Damit solch ein Fall Sie nicht in den finanziellen Ruin treibt, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Je früher, umso besser – denn Vorerkrankungen schlagen sich auf die Prämienhöhe nieder.

Krankentagegeld

Wenn Angestellte krank werden, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Selbstständige schauen hingegen in die Röhre, wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Je nachdem, wie lange Sie mit Ihrem Ersparten über die Runden kommen, lohnt es sich, ab einer bestimmten Krankheitsdauer eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Damit brauchen Sie sich in schlechtem Zustand wenigstens nicht an den Schreibtisch zu quälen.

Aber das alles wird Ihnen ja nicht passieren! Und wenn doch …? Vielleicht lohnt es sich ja doch, mal über Versicherungen nachzudenken …

sabine olschnerGanz herzlichen Dank, liebe Sabine!

The following two tabs change content below.
Texterin, Redakteurin, Bloggerin. Liefert Konzept, Text und Redaktion für Web, Werbung und Corporate Publishing. Bloggt hier übers Leben und Texten und dort übers Reisen: rumreiserei
3 Kommentare
  1. Sabine sagte:

    Danke, liebe Sabine, für den Anstupser! Der kommt in einem dieser Fälle genau richtig … und das Jahresende ist ja eh Büro-aufräum- und Business-optimier-Zeit.

  2. Roman Amberg sagte:

    Leider bin ich erst jetzt über den schönen Text gestolpert. Nur glaube ich das der Fr. Olschner ein kleiner Fehler unterlaufen ist.
    Berufshaftpflicht
    „Auf dem Weg zur Arbeit fahren Sie mit Ihrem Auto einen Fußgänger an – der erleidet schwere Kopfverletzungen. Das kann teuer werden.“

    Dafür haftet doch die Autoversicherung und nicht die Berufshaftpflicht oder irre ich mich hier.

    Schöne Grüße,
    Roman

  3. Sabine Olschner sagte:

    Lieber Herr Amberg,
    ich mag aufmerksame Leser – vielen Dank für Ihren Hinweis! Da hat sich in der Tat ein kleiner Fehler in den Text eingeschlichen, den ich nun korrigiert habe. Es soll ja alles seine Richtigkeit haben. Freut mich, dass Ihnen mein Beitrag ansonsten gefallen hat.
    Viele Grüße, Sabine Olschner

Kommentare sind deaktiviert.